Die Optimierung nach dem Kauf – 
Holen Sie das Maximum raus!

10 goldene Regeln - Tipp 6: Verkürzen Sie die 
Nutzungsdauer durch ein Gutachten

Durch ein Restnutzungsdauergutachten können Sie insb. bei älteren Gebäuden das Maximum aus Ihrer Immobilie rausholen und die Abschreibung deutlich optimieren. Hier können Sie einen kostenlosen Erst-Check machen, ob ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie in Frage kommt

Ohne Restnutzungsdauergutachten

Standardmäßig geht der Gesetzgeber bei nach 1924 gebauten Wohnimmobilien von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren aus, was einer jährlichen Abschreibung (AfA) von 2 % entspricht. Bei älteren Gebäuden ist die tatsächliche Restnutzungsdauer aber oft viel kürzer!

Mit Restnutzungsdauergutachten

Die Lösung: Ein Restnutzungsdauergutachten. Ein Sachverständiger weist nach, dass die wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihres Gebäudes z. B. nur noch 25 Jahre beträgt. Das Finanzamt muss dies anerkennen und Sie können Ihre jährliche Abschreibung verdoppeln! Rechenbeispiel und weitere Infos & Tipps finden Sie im E-Paper "Die 10 goldenen Regeln".

Empfehlung: 
Nutzungsdauer.com

Machen Sie einen kostenlosen Erst-Check ob ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie in Frage kommt

Hier können Sie ein kostenpflichtiges Gutachten beauftragen, über diesen Link von immobilientipps erhalten Sie 50€ Rabatt auf ihr Restnutzungsdauergutachten

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